Aktuelles aus der Gemeinde Hüffenhardt
Volksbegehren "Landtag verkleinern"
In Baden-Württemberg wird vom 12. August 2024 bis zum 11. Februar 2025 das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.
Die entsprechende amtliche Bekanntmachung mit ausführlichen Informationen wurde im Amtsblatt der Gemeinde Hüffenhardt KW 31/2024 veröffentlicht und ist auch hier auf der Seite abrufbar.
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.
Die freie Sammlung läuft seit dem 12. August 2024 und geht noch bis zum 11. Februar 2025. Die Eintragungsblätter werden von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegeben. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren, die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
Die sogenannte amtliche Sammlung beginnt am Mittwoch, dem 11. September 2024 und endet am 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Hüffenhardt wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus, Reisengasse 1, 74928 Hüffenhardt, Zimmer 1 zu folgenden Öffnungszeiten Montag - Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr, Dienstag, 16.00 - 18.00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereit gehalten.
Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste ist, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist.