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Aktuelles aus der Gemeinde Hüffenhardt
Rückerstattung von Abwassergebühren für das Jahr 2024
Die Abwassersatzung der Gemeinde Hüffenhardt sieht eine Rückerstattung von Abwassergebühren für landwirtschaftliche Betriebe und andere Abwasseranlagen, bei denen Wassermengen nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wurden, vor.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die keinen Wasserzähler im Stall installiert haben, erfolgt die Absetzung nach wir vor nach den landwirtschaftlichen Vieheinheiten. Zur Ermittlung des Betrages wird jedoch pro gemeldete Person ein Pauschalbetrag von der verbrauchten Wassermenge abgesetzt.
Um die Rückerstattung für 2024 berechnen zu können, werden eine Kopie der Wasserrechnung sowie der Zahlschein der Tierseuchenkasse benötigt. Das entsprechende Antragsformular können Sie hier herunterladen oder Sie setzen sich telefonisch mit Frau Lais (9205-11) in Verbindung.
Bitte den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen anschließend im Rathaus einreichen. Vielen Dank!
Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die keinen Wasserzähler im Stall installiert haben, erfolgt die Absetzung nach wir vor nach den landwirtschaftlichen Vieheinheiten. Zur Ermittlung des Betrages wird jedoch pro gemeldete Person ein Pauschalbetrag von der verbrauchten Wassermenge abgesetzt.
Um die Rückerstattung für 2024 berechnen zu können, werden eine Kopie der Wasserrechnung sowie der Zahlschein der Tierseuchenkasse benötigt. Das entsprechende Antragsformular können Sie hier herunterladen oder Sie setzen sich telefonisch mit Frau Lais (9205-11) in Verbindung.
Bitte den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen anschließend im Rathaus einreichen. Vielen Dank!