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Aktuelles aus der Gemeinde Hüffenhardt
Ferienbetreuung
- Anmeldung zur Ferienbetreuung - Grundschule Hüffenhardt Sommerferien 2025
In Kooperation mit der Gemeinde Siegelsbach wollen wir auch in den Sommerferien 2025 eine Ferienbetreuung anbieten.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Ferienbetreuung. Bitte bewahren Sie diese Informationen nach Anmeldung Ihres Kindes sorgfältig auf.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Ferienbetreuung. Bitte bewahren Sie diese Informationen nach Anmeldung Ihres Kindes sorgfältig auf.
Wer kann an der Ferienbetreuung teilnehmen
Teilnehmen dürfen alle Kinder im Grundschulalter, also Schulanfänger und Kinder der Klassen 1-5.
Wann wird die Ferienbetreuung stattfinden?
Eine Ferienbetreuung soll grundsätzlich während der gesamten Sommerferien vom 04.08. bis 12.09.2025 angeboten werden. Eine tageweise Anmeldung ist nicht möglich, die Anmeldung gilt immer mindestens für eine Woche.
Wo erfolgt die Ferienbetreuung?
Ihre Kinder werden an den Grundschulen Hüffenhardt bzw. Siegelsbach betreut. Im Rahmen der Ferienbetreuung sind auch kleinere Ausflüge möglich.
Grundschule Hüffenhardt, Hauptstraße 49
Grundschule Siegelsbach, Ringstr. 39, 74936 Siegelsbach
Die Aufteilung der einzelnen Betreuungswochen auf die Grundschulen Hüffenhardt und Siegelsbach sieht wie folgt aus:
Woche 1-3: Grundschule Siegelsbach
Woche 4-6: Grundschule Hüffenhardt
Die Kinder müssen jeweils zu den Betreuungsstandorten in Hüffenhardt bzw. Siegelsbach gebracht bzw. von dort abgeholt werden.
Wie viele Plätze stehen zur Verfügung?
Im Rahmen der Ferienbetreuung stehen insgesamt 15 Plätze zur Verfügung. Die Vergabe der Plätze erfolgt grundsätzlich nach Eingang der Anmeldung.
Sobald alle Plätze für die Betreuung der Ferien belegt sind, wird eine Warteliste angelegt.
Ein verbindlicher Anspruch auf einen Ferienplatz besteht nicht.
In welchem zeitlichen Umfang findet die Betreuung statt?
Ihr Kind wird in der Zeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr betreut.
Die Kinder sollen bis 09:00 Uhr an der Grundschule sein und sollen frühestens ab 13:00 Uhr wieder abgeholt werden. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Betreuungspersonal möglich.
Was kostet die Ferienbetreuung und wann ist der Beitrag zu entrichten?
Der Gemeinderat hat die Elternbeträge auf 92 Euro pro Betreuungswoche und Teilnehmer festgelegt. Bei Geschwisterkindern wird für das zweite Kind nur der halbe Beitrag erhoben.
Wir bitten aus Gründen der Planbarkeit schon jetzt um eine verbindliche Anmeldung.
Der Betrag von 92 Euro ist bei Teilnahme von 10 Kindern nicht kostendeckend, auch darauf möchten wir ausdrücklich hinweisen.
Der Elternbeitrag wird zu einem Fälligkeitstermin vor Beginn der Betreuung zu zahlen sein. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang ein Kündigungsrecht vorbehalten.
Der Betrag von 92 Euro ist bei Teilnahme von 10 Kindern nicht kostendeckend, auch darauf möchten wir ausdrücklich hinweisen.
Der Elternbeitrag wird zu einem Fälligkeitstermin vor Beginn der Betreuung zu zahlen sein. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang ein Kündigungsrecht vorbehalten.
Mein Kind wird krank, was ist zu tun?
Bitte informieren Sie das Betreuungspersonal bis spätestens 8.30 Uhr unter der Rufnummer 06268 487 (Grundschule Hüffenhardt) oder 07264 1239 (Grundschule Siegelsbach), dass Ihr Kind erkrankt ist und nicht kommen wird.
Bei tageweiser Abwesenheit des Kindes kann leider keine Beitragsrückerstattung erfolgen. Sollte das Kind aufgrund der Erkrankung jeweils eine volle Woche nicht teilnehmen können, wird der Beitrag zurückerstattet.
Gibt es ein Mittagessen
Ein Mittagessen kann leider nicht angeboten werden.
Was passiert bei Verletzungen meines Kindes?
Kleinere Verletzungen (Schürfwunden u.a.) können von den Betreuungskräften selbst behandelt werden, sofern Sie damit einverstanden sind. Wenn nicht und bei größeren Verletzungen und Unfällen werden die Eltern verständigt und im Notfall wird der Notarzt gerufen. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie mit unten stehender Anmeldung eine Telefonnummer (Handy, Arbeitsplatz) angeben, unter der Sie während der Betreuung Ihres Kindes zu erreichen sind.
Kann mein Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden?
Das Kind kann insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn es sich nicht in die Gruppe einfügen kann und den Tagesablauf massiv beeinträchtigt.
Besteht für mein Kind Versicherungsschutz?
Für Ihr Kind besteht Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf den Weg zur und von der Ferienbetreuung nach Hause.
Was muss mein Kind dabei haben?
Ihr Kind benötigt zwingend wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk. Die Kinder werden Ausflüge in die Natur unternehmen und draußen spielen. Die Kleidung sollte dreckig werden dürfen. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Vesper und ausreichend Trinken mit.
Aktivitäten im Rahmen der Ferienbetreuung?
Ausflüge im Rahmen der Ferienbetreuung sollen möglich sein. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit der Teilnahme Ihres Kindes an Ausflügen einverstanden sind. Dies erlauben Sie mit Ihrer Unterschrift automatisch.
Ausflüge im Rahmen der Ferienbetreuung sollen möglich sein. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit der Teilnahme Ihres Kindes an Ausflügen einverstanden sind. Dies erlauben Sie mit Ihrer Unterschrift automatisch.
Und das Kinderferienprogramm?
Die Kinderferienprogramme der Gemeinden Hüffenhardt und Siegelsbach sind derzeit in Planung, weitere Informationen folgen über Amtsblatt bzw. Homepage.
Ein Hinweis in eigener Sache
Die Betreuungskräfte unterliegen der Schweigepflicht. Personenbezogene Daten der Familie werden selbstverständlich vertraulich behandelt!
Sie haben noch Fragen?
Bitte melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung, Frau Parzer, Telefon 06268/9205-13, Mail: lea.parzer(@)hueffenhardt.de.
Ansprechpartner der Gemeinde Siegelsbach sind Frau Bayer, Telefon 07264/15027, Mail: bayer(@)siegelsbach.de oder Frau Quintana Leiva, Telefon 07264/15025, Mail: quintana(@)siegelsbach.de.
Datenschutz
Eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung und ein Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung sind beigefügt.
Den ausgefüllten Anmeldebogen geben Sie bitte bis spätestens 30.11.2024 bei der Gemeindeverwaltung ab.