Gemeinde H�ffenhardt

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Aktuelles aus der Gemeinde Hüffenhardt

Landesfamilienpass

Landesfamilienpass


Die Gutscheinkarten für den Landesfamilenpass für das Jahr 2025 können beim Bürgermeisteramt, Frau Ueltzhöffer, Tel.: 9205-16 abgeholt oder unter Jutta.Ueltzhoeffer(@)Hueffenhardt.de angefordert werden.


Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines Programms zur Förderung von Familien eingeführt. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes.


Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 25 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.


Wer kann des Landesfamilienpass beantragen?

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind in mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer kann zusammen mit den Kindern den Landesfamilienpass nutzen?
Neben den Kindern und der antragstellenden Person können bis zu vier weitere Erwachsene in den Familienpass eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter. Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen bis zu zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Familienpasses bleiben gleich. Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich. 


Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Gutscheinen und dem Landesfamilienpass erhalten Sie im Rathaus oder finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter https://sm.baden-wuerttemberg.de/landesfamilienpass