Gemeinde H�ffenhardt

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Aktuelles aus der Gemeinde Hüffenhardt

Rückerstattung von Abwassergebühren

Die Abwassersatzung der Gemeinde Hüffenhardt sieht eine Rückerstattung von Abwassergebühren für landwirtschaftliche Betriebe und andere Abwasseranlagen, bei denen Wassermengen nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wurden, vor. 
Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die keinen Wasserzähler im Stall installiert haben, erfolgt die Absetzung nach wir vor nach den landwirtschaftlichen Vieheinheiten. Zur Ermittlung des Betrages wird jedoch pro gemeldete Person ein Pauschalbetrag von der verbrauchten Wassermenge abgesetzt. 
Um die Rückerstattung für 2023 berechnen zu können, werden eine Kopie der Wasserrechnung sowie der Zahlschein der Tierseuchenkasse benötigt. Das entsprechende Antragsformular können Sie nachfolgend  herunterladen oder Sie setzen sich telefonisch mit Frau Lais (9205-11) in Verbindung. 
Bitte den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen anschließend im Rathaus einreichen. Vielen Dank!